Muss ein Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zum Gütetermin eines Arbeitsgerichtes persönlich erscheinen?

Streiten Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in Deutschland, führt dies häufig zu Gerichtsprozessen. Falls der Arbeitgeber eine deutsche GmbH ist, wird er grundsätzlich durch seine Geschäftsführer vertreten. Klagt ein Arbeitnehmer gegen die GmbH, findet zuerst ein Gütetermin bei einem deutschen Arbeitsgericht statt.

Dem Geschäftsführer stellt sich die Frage, ob es ausreicht, dass er seinen Anwalt zum Gütetermin schickt oder ob er auch persönlich im Gerichtssaal erscheinen muss. Es hängt davon ab, ob das deutsche Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Beklagten zum Gütetermin angeordnet hat, oder nicht. Hat das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Arbeitgebers angeordnet, muss der Geschäftsführer der GmbH beim Gütetermin persönlich erscheinen.

Hat der Geschäftsführer keine Zeit oder befindet er sich in einer anderen Stadt, kann er stattdessen seinen Anwalt zum Termin schicken. Er muss jedoch sicherstellen, dass sich der Anwalt in der Sache selber bestens auskennt und zum Abschluss von Vergleichen ermächtigt ist. Hierfür ist eine Weitergabe aller relevanten Informationen und eine besondere Vollmacht notwendig.